Im Brandfall richtig handeln: die Brandschutzordnung

Brandschutzordnung Teil A,B,C

Um alle Personen zu schützen, die sich regelmäßig in dem von Ihnen geplanten Gebäude aufhalten, benötigen Sie eine Brandschutz­ordnung gemäß DIN 14096. Diese enthält alle Regeln für die Brand­verhütung sowie das Verhalten bei Bränden in Ihrem Gebäude. Diese Brandschutz­ordnung besteht aus den folgenden drei Teilen.
Fluchtweg - Teil der Brandschutzordnung
Brandschutzordnung Teil A

Brandschutzordnung Teil A

Diese richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten. Über den Aushang „Verhalten im Brandfall“ auf den Flucht- und Rettungsplänen werden sie über die Verhaltens­regeln informiert.

Brandschutzordnung Teil B

Diese richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutz­aufgaben (zum Beispiel Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorüber­gehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Dieser Teil der Brandschutz­ordnung enthält Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Frei­haltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und je nach Gebäude noch weitere wichtige Infor­mationen. Aus diesem Grund muss der Teil B der Brandschutz­ordnung unbedingt an die Nutzung des jeweiligen Gebäudes angepasst werden (z.B. Hinweis auf die Lagerung leicht entflammbarer Substanzen).
Brandschutzordnung Teil B
Brandschutzordnung Teil C

Brandschutzordnung Teil C

Diese richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutz­aufgaben (Brandschutz­beauftragte, Evakuierungs­beauftragte, Personen mit Ordnungs­funktionen, Sicherheits­ingenieure), denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.

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