Brandschutzgutachten – auf der sicheren Seite

Brandschutzziele erfüllen

Sie planen den Umbau einer Immobilie oder wollen an einem vorhandenen Gebäude anbauen? Dann sollten Sie mit einem Brandschutz­gutachten sicherstellen, dass das geplante Gebäude die Ziele des Brandschutzes erfüllt. Das Brandschutz­gutachten ist eine Bestandsaufnahme zum Brandschutz, ein Soll-Ist-Vergleich für ein bereits vorhandenes Objekt. Als anerkannte Sachverständige und erfahrene Brandschutz­planer begutachten wir gerne auch Ihr Objekt oder einzelne brandschutz­relevante Gebäudeteile, damit Ihnen ein rechts­sicherer Gebäude­betrieb möglich ist.
Besprechung für ein Brandschutzgutachten
Notausgang

Das Risiko reduzieren

Eigentümer stehen für die Sicherheit Ihres Gebäudes ein. Verschaffen Sie sich Gewissheit über den Zustand Ihres Gebäudes oder einzelner Bauteile mit einem Brandschutz­gutachten, in dem wir Ihnen Überein­stimmungen und Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften aufzeigen. Gibt es brandschutz­technische Schwachstellen, zeigen wir Ihnen in einem auf dem Gutachten aufbauenden Brandschutzkonzept die bauordnungsrechtliche Lösung des Problems oder arbeiten aus, unter welchen Bedingungen Sie von den bau­rechtlichen Vorschriften abweichen dürfen.

Brandschutzgutachten als Pflicht

Bei Sonderbauten wie Schulen, Kindergärten oder öffentlichen Gebäuden sind Brandschutz­gutachten Pflicht. Bei diesen Objekten treten zusätzliche Brandschutz­anforderungen auf, zugleich werden unter bestimmten Umständen aber auch Erleichterungen gestattet. Wir zeigen Ihnen auf, welche Brandschutz­anforderungen Ihr Gebäude zwingend erfüllen muss und wo Abweichungen möglich sind.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf 040 8814186-0. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wackermann.com.

Ein Brandschutzgutachten