Brandschutzgutachten – auf der sicheren Seite
Brandschutzziele erfüllen
Sie planen den Umbau einer Immobilie oder wollen an einem vorhandenen Gebäude anbauen? Dann sollten Sie mit einem Brandschutzgutachten sicherstellen, dass das geplante Gebäude die Ziele des Brandschutzes erfüllt. Das Brandschutzgutachten ist eine Bestandsaufnahme zum Brandschutz, ein Soll-Ist-Vergleich für ein bereits vorhandenes Objekt. Als anerkannte Sachverständige und erfahrene Brandschutzplaner begutachten wir gerne auch Ihr Objekt oder einzelne brandschutzrelevante Gebäudeteile, damit Ihnen ein rechtssicherer Gebäudebetrieb möglich ist.


Das Risiko reduzieren
Eigentümer stehen für die Sicherheit Ihres Gebäudes ein. Verschaffen Sie sich Gewissheit über den Zustand Ihres Gebäudes oder einzelner Bauteile mit einem Brandschutzgutachten, in dem wir Ihnen Übereinstimmungen und Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften aufzeigen. Gibt es brandschutztechnische Schwachstellen, zeigen wir Ihnen in einem auf dem Gutachten aufbauenden Brandschutzkonzept die bauordnungsrechtliche Lösung des Problems oder arbeiten aus, unter welchen Bedingungen Sie von den baurechtlichen Vorschriften abweichen dürfen.
Brandschutzgutachten als Pflicht
Bei Sonderbauten wie Schulen, Kindergärten oder öffentlichen Gebäuden sind Brandschutzgutachten Pflicht. Bei diesen Objekten treten zusätzliche Brandschutzanforderungen auf, zugleich werden unter bestimmten Umständen aber auch Erleichterungen gestattet. Wir zeigen Ihnen auf, welche Brandschutzanforderungen Ihr Gebäude zwingend erfüllen muss und wo Abweichungen möglich sind.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf 040 8814186-0. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wackermann.com.
