Im Brandfall richtig handeln: die Brandschutzordnung
Brandschutzordnung Teil A,B,C
Um alle Personen zu schützen, die sich regelmäßig in dem von Ihnen geplanten Gebäude aufhalten, benötigen Sie eine Brandschutzordnung gemäß DIN 14096. Diese enthält alle Regeln für die Brandverhütung sowie das Verhalten bei Bränden in Ihrem Gebäude. Diese Brandschutzordnung besteht aus den folgenden drei Teilen.
Brandschutzordnung Teil A
Diese richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten. Über den Aushang „Verhalten im Brandfall“ auf den Flucht- und Rettungsplänen werden sie über die Verhaltensregeln informiert.
Brandschutzordnung Teil B
Diese richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (zum Beispiel Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Dieser Teil der Brandschutzordnung enthält Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und je nach Gebäude noch weitere wichtige Informationen. Aus diesem Grund muss der Teil B der Brandschutzordnung unbedingt an die Nutzung des jeweiligen Gebäudes angepasst werden (z.B. Hinweis auf die Lagerung leicht entflammbarer Substanzen).
Brandschutzordnung Teil C
Diese richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzbeauftragte, Evakuierungsbeauftragte, Personen mit Ordnungsfunktionen, Sicherheitsingenieure), denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an 040 8814186-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wackermann.com.